Das höchste deutsche Finanz-Gericht hat ein wichtiges Urteil gesprochen. Die neue Grund-Steuer in Baden-Württemberg ist rechtens. Das Gesetz verstößt nicht gegen das Grund-Gesetz. Das Gericht hat Klagen von Besitzern von Häusern abgewiesen.
Baden-Württemberg nutzt für die Steuer das Boden-Wert-Modell. Für die Steuer zählt nur die Größe vom Grund-Stück. Auch der Boden-Richt-Wert ist wichtig. Es ist egal, ob ein Haus auf dem Land steht. Ein Garten-Haus kostet so viel Steuer wie ein großes Wohn-Haus.
Viele Eigentümer von Häusern müssen nun mehr Geld bezahlen. Besonders Besitzer von großen Gärten sind betroffen. Auch Mieter spüren die Kosten. Vermieter geben die Steuer oft an die Mieter weiter. In Baden-Württemberg gibt es 5,6 Millionen Eigentümer von Grund-Stücken.
Kläger hielten die neuen Regeln für ungenau. Sie kritisierten die Werte für den Boden. Das Gericht sagt aber: Die Regeln sind einfach und praktikabel. Das ist wichtiger als jedes kleine Detail. Die Reform war nötig, weil alte Regeln veraltet waren.