In Wien gab es ein Urteil gegen einen Schüler. Er ist 14 Jahre alt. Das Landes-Gericht verurteilte ihn zu 16 Monaten Haft. Ein Monat davon ist eine unbedingte Haft-Strafe. Den Rest muss er bei gutem Verhalten nicht absitzen. Das nennt man eine bedingte Strafe.
Der Junge beging 3 Raub-Überfälle in Wien-Donaustadt. Das passierte kurz nach seinem 14. Geburtstag. Er benutzte bei den Taten ein Spring-Messer. Er bedrohte andere Kinder und Jugendliche. Einmal klaute er 50 Euro. Davon kaufte er sich Kaiser-Schmarren.
Der Schüler gab die Taten vor Gericht zu. Er war bereits in Unter-Suchungs-Haft. Nun muss er eine Psycho-Therapie machen. Auch ein Bewährungs-Helfer unterstützt ihn jetzt. Das Urteil ist noch nicht rechts-kräftig.