Die AfD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus ihren Reihen ausgeschlossen. In der Fraktionssitzung stimmten nach Berichten rund 80 Prozent der anwesenden Abgeordneten für diesen Schritt. Die Fraktionsspitze um Alice Weidel und Tino Chrupalla hatte den Ausschluss zuvor beantragt und dies mit fraktionsschädigendem Verhalten begründet.
Hintergrund der Entscheidung sind monatelange interne Streitigkeiten, insbesondere im Landesverband Sachsen-Anhalt. Schmidt, der dort als Generalsekretär fungierte, hatte Parteikollegen öffentlich Vetternwirtschaft vorgeworfen und von einer „Beutegemeinschaft“ gesprochen. Er kritisierte die Anstellung von Familienangehörigen bei anderen Abgeordneten, was als „Über-Kreuz-Beschäftigung“ bezeichnet wird.
Gleichzeitig sah sich Schmidt selbst schweren Vorwürfen ausgesetzt. Der Landesvorstand wirft ihm unter anderem die Nutzung seines Mandats für private Geschäftsinteressen sowie Unregelmäßigkeiten bei Mitarbeiteranstellungen vor. Ein Parteiausschlussverfahren gegen den 34-Jährigen ist bereits anhängig. Schmidt bezeichnete den Rauswurf aus der Fraktion als falsch und betonte, er sei lediglich gegen Missstände vorgegangen.
Durch den Ausschluss schrumpft die AfD-Fraktion im Bundestag auf 150 Mitglieder. Schmidt verliert damit seine parlamentarischen Rechte innerhalb der Fraktion, behält jedoch sein Mandat als fraktionsloser Abgeordneter.