Menschen mit einer eigenen Wohnung haben nun mehr Rechte. Sie dürfen eine Klimaanlage auf dem Balkon einbauen. Das hat das höchste Gericht in Deutschland entschieden.
Die Eigentümer-Gemeinschaft darf den Einbau nicht einfach ablehnen. Früher gab es oft Streit wegen Lärm oder Aussehen. Jetzt sagt das Gericht: Lärm ist kein Grund für ein Verbot.
Es geht um sogenannte Split-Geräte. Diese Anlagen haben ein Teil in der Wohnung. Ein zweites Teil steht draußen auf dem Balkon. Die Wand muss dafür durchbohrt werden.
Andere Besitzer dürfen nur Nein sagen bei großen Nachteilen. Pauschale Angst vor Lärm oder weniger Wert reicht nicht. Der Betrieb einer Anlage ist in Grenzen normal.
Wird es später doch zu laut? Dann können sich Nachbarn wehren. Der Besitzer muss die Störung dann beheben. Ein Abbau der Anlage ist aber selten nötig.
In Deutschland nutzen immer mehr Menschen Klimaanlagen. Die Sommer werden immer heißer. Besonders in Dach-Wohnungen ist es oft sehr warm.
Auch in Österreich soll es bald neue Regeln geben. Dort sind die Hürden für Klimaanlagen noch hoch. Die Regierung will das Gesetz bald ändern.