Der Verfassungs-Gerichtshof hat Anträge abgelehnt. Es ging um das Kopftuch-Verbot an Schulen. Das Verbot gilt für Mädchen unter 14 Jahren. Mädchen dürfen dann kein Kopftuch mehr tragen.
Das neue Gesetz startet erst im September. Die Richter sagen: Die Anträge kamen zu früh. Das Gesetz stört die Kinder jetzt noch nicht. Deshalb ist eine Prüfung noch nicht möglich.
Die Eltern müssen nun warten. Erst wenn es Strafen gibt, kann das Gericht prüfen. Das Gericht hat auch einen anderen Antrag abgelehnt. Dabei ging es um Handys von Asyl-Werbern.
Die Polizei darf Handys von Fremden prüfen. So wollen sie den Reiseweg finden. Ein anderes Gericht hielt das für falsch. Aber der Antrag hatte Fehler. Deshalb hat der Verfassungs-Gerichtshof nicht inhaltlich entschieden.