Das Berliner Kammergericht hat am Donnerstag ein Urteil im Fall der Messerattacke am Holocaust-Mahnmal gefällt. Ein 20-jähriger Syrer muss für 13 Jahre ins Gefängnis. Die Richter waren überzeugt, dass der Angeklagte im Februar 2025 einen spanischen Touristen im Bereich der Gedenkstätte mit einem Messer am Hals angegriffen und lebensgefährlich verletzt hat. Nur eine Notoperation konnte das Opfer retten.
Nach Ansicht des Gerichts handelte der Mann aus radikal-islamistischen und antisemitischen Motiven. Er habe den Ort gezielt ausgesucht, weil er dort Menschen jüdischen Glaubens vermutet habe. Der junge Mann, der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, wurde unter anderem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und dem Versuch, Mitglied einer ausländischen Terrororganisation zu werden, nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung wollte hingegen eine Jugendstrafe von sieben Jahren erreichen.
Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat zugegeben und seine Reue gezeigt. Er sagte aus, dass er durch die Propaganda des sogenannten Islamischen Staates (IS) im Internet radikalisiert wurde und unter dem Einfluss einer Person stand, die ihn online anleitete. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis bei der Strafhöhe. Es betonte jedoch die besondere Schwere der Tat und die heimtückische Art und Weise, wie der Verurteilte sich von hinten an sein Opfer heranschlich.