Das Berliner Kammergericht hat am Donnerstag ein Urteil im Fall der Messerattacke am Holocaust-Mahnmal gesprochen. Ein 20-jähriger Syrer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Februar 2025 einen spanischen Touristen im Stelenfeld der Gedenkstätte mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich am Hals verletzt hatte. Das Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Mann aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Gesinnung heraus. Er habe den Tatort gezielt gewählt, da er dort Personen jüdischen Glaubens vermutet habe. Der Angeklagte, der zur Tatzeit 19 Jahre alt war, wurde nach allgemeinem Strafrecht unter anderem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren plädiert hatte.
Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat gestanden und Reue gezeigt. Er gab an, durch Propaganda des sogenannten Islamischen Staates (IS) im Internet radikalisiert worden zu sein und unter dem Einfluss eines Online-Anleiters gestanden zu haben. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis bei der Strafmaßfindung, betonte jedoch die besondere Schwere der Tat und die heimtückische Vorgehensweise des Verurteilten, der sich seinem Opfer von hinten genähert hatte.