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Urteil im Fall Luise: Täterinnen müssen Schmerzensgeld zahlen

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Luise war 12 Jahre alt. Zwei Freundinnen haben sie im Jahr 2023 getötet. Die Tat geschah in einem Wald. Die Täterinnen waren damals 12 und 13 Jahre alt. Deshalb gab es keine Gefängnis-Strafe.

Die Eltern von Luise haben geklagt. Sie wollten ein Zeichen setzen. Das Land-Gericht Koblenz hat nun entschieden. Die Täterinnen müssen Schmerzensgeld zahlen. Die Summe beträgt insgesamt 125.000 Euro.

Die Familie bekommt auch Geld für die Beerdigung. Das sind etwa 15.000 Euro. Die Täterinnen müssen auch die Anwalts-Kosten bezahlen. Das Gericht sagt: Die Mädchen haben Luise mit Absicht getötet.

Luise musste vor ihrem Tod sehr leiden. Sie hatte große Angst. Die Täterinnen haben 74 Mal mit einem Messer zugestochen. Das Gericht nennt die Tat eiskalt und geplant. Die Täterinnen müssen zahlen, wenn sie Geld verdienen.

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Begriffserklärungen

Schmerzensgeld
Das ist Geld für Menschen, die körperlich oder seelisch verletzt wurden. Es soll den Schmerz ein wenig lindern.
Strafunmündig
Kinder unter 14 Jahren können in Deutschland nicht vor ein Strafgericht kommen. Man sagt, sie sind noch nicht reif genug für eine Strafe durch den Staat.
Zivilprozess
Das ist ein Gerichts-Verfahren zwischen Privat-Personen. Hier geht es meistens um Geld oder Verträge, nicht um Gefängnis-Strafen.
Pneumothorax
Das ist ein medizinischer Begriff für Luft im Brust-Raum. Die Lunge kann dann nicht mehr richtig arbeiten.

Personen

Luise F.
Ein 12-jähriges Mädchen aus Freudenberg, das im März 2023 von zwei Mitschülerinnen getötet wurde.
Martin Junker
Ein Richter am Landgericht Koblenz, der das Urteil im Zivilprozess verkündet hat.

Orte

Koblenz
Eine Stadt in Rheinland-Pfalz, in der das Landgericht über das Schmerzensgeld entschieden hat.
Freudenberg
Der Heimatort von Luise in Nordrhein-Westfalen.

Quellen

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Kind von Freundinnen ermordet: Eltern von Luise (†12) bekommen Schmerzensgeld | News

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Luise erstochen: Das Urteil über das Schmerzensgeld | Regional

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