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Gericht sagt: Deutschland darf Asyl-Geld nicht zu stark kürzen

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Der Europäische Gerichtshof hat ein wichtiges Urteil gesprochen. Deutschland darf Asyl-Bewerbern die Leistungen nicht zu stark kürzen. Das gilt auch für Menschen, die in ein anderes EU-Land zurück sollen. Ein junger Mann aus Afghanistan hatte gegen den Landkreis Schweinfurt geklagt. Er bekam kein Geld für Kleidung und Haushalt-Dinge mehr.

Die Richter in Luxemburg sagen: Jeder Mensch braucht einen angemessenen Lebens-Standard. Dazu gehören nicht nur Essen und ein Bett. Auch Kleidung ist ein wichtiges Grund-Bedürfnis. Zudem brauchen Menschen ein wenig Geld für den Alltag. Zum Beispiel für Fahr-Karten oder zum Telefonieren. Nur so können sie am sozialen Leben teil-nehmen.

In Deutschland wurden die Regeln im Jahr 2024 sogar noch strenger. Manche Menschen bekommen jetzt fast gar kein Geld mehr. Experten sagen: Das neue Urteil verbietet das wahrscheinlich auch. Die Behörden müssen den Menschen ein würdevolles Leben ermöglichen. Das gilt so lange, bis sie das Land wirklich verlassen haben.

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Begriffserklärungen

Europäischer Gerichtshof
Das ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Es achtet darauf, dass sich alle EU-Länder an die gemeinsamen Gesetze halten.
Asyl-Bewerber
Das sind Menschen, die in einem fremden Land Schutz suchen, weil sie in ihrer Heimat in Gefahr sind.
Dublin-Regeln
Diese Regeln bestimmen, welches Land in Europa für einen Asyl-Antrag zuständig ist. Meistens ist es das Land, in dem der Mensch zuerst ankommt.

Personen

Constantin Hruschka
Er ist ein Experte für Sozial-Recht und kennt sich besonders gut mit den Gesetzen für Asyl und Hilfe vom Staat aus.

Orte

Luxemburg
Ein kleines Land in Europa. Dort hat der Europäische Gerichtshof seinen Sitz.
Schweinfurt
Eine Stadt und ein Landkreis in Bayern, Deutschland.

Quellen

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