Klarnachrichten

FPÖ verliert vor Gericht gegen das DÖW

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Die FPÖ darf das DÖW nicht mehr pseudo-wissenschaftlich nennen. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Zuvor hatten andere Gerichte der FPÖ noch recht gegeben. Der Oberste Gerichtshof sagt: Es gibt keine Beweise für die Behauptung der FPÖ. Die Aussage verletzt den guten Ruf des Archivs. Die FPÖ muss nun ihre Aussagen zurücknehmen. Sie muss einen Widerruf auf ihrer Internet-Seite zeigen. Außerdem muss die FPÖ die Kosten für das Verfahren bezahlen. Der Streit begann vor etwa 1,5 Jahren. Das DÖW schreibt Berichte über Rechts-Extremismus für die Regierung. Die FPÖ kritisierte diesen Auftrag sehr scharf. Ein Sprecher der FPÖ nannte das Archiv eine ideologische Institution. Der Leiter vom DÖW freut sich über das neue Urteil. Er sagt: Die Lügen über uns sind nun am Ende. Das Archiv arbeitet mit Fach-Leuten aus der Wissenschaft zusammen. Sie untersuchen zum Beispiel die Zeit-Geschichte und Antisemitismus.

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Begriffserklärungen

Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
Eine wissenschaftliche Einrichtung in Österreich. Sie erforscht den Widerstand gegen den Nationalsozialismus und Rechts-Extremismus.
Oberster Gerichtshof
Das höchste Gericht in Österreich für Klagen zwischen Bürgern oder Firmen.
Pseudowissenschaftlich
Ein Begriff für Arbeiten, die wie Wissenschaft aussehen, aber keine echten Beweise oder Regeln nutzen.
Rechtsextremismusbericht
Ein offizieller Bericht über politische Gruppen, die gegen die Demokratie und für Ausgrenzung sind.
Widerruf
Die öffentliche Erklärung, dass eine früher gemachte Aussage falsch war.

Personen

Hannes Amesbauer
Ein Politiker der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ).
Andreas Kranebitter
Der wissenschaftliche Leiter des Dokumentations-Archivs des österreichischen Widerstandes.

Orte

Österreich
Ein Land in Europa, in dem dieser Rechts-Streit stattgefunden hat.

Quellen

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Die Presse

OGH-Urteil: FPÖ darf DÖW doch nicht „pseudowissenschaftlich“ nennen

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