Das Bundes-Verfassungs-Gericht in Karlsruhe hat ein Urteil gesprochen. Es geht um Menschen aus Afghanistan. Deutschland hatte ihnen versprochen: Ihr dürft zu uns kommen. Später hat die Bundes-Regierung dieses Versprechen für alle gleichzeitig zurückgenommen.
Das Gericht sagt: Das ist nicht erlaubt. Die Regierung darf Programme nicht einfach so beenden. Sie muss jeden Fall einzeln prüfen. Die Beamten müssen schauen: Wie geht es der Person? Warum braucht sie Hilfe? Ein pauschaler Stopp ohne Prüfung ist Willkür.
Geklagt hatte eine Frau aus Afghanistan. Sie hat 2 Kinder. Sie warten in Pakistan auf ein Visum für Deutschland. Zuerst hatte ein anderes Gericht ihre Klage abgelehnt. Die Richter in Karlsruhe sagen aber: Die Frau hat Rechte. Deutschland muss ihr und den Kindern in Pakistan weiter helfen.
In Pakistan warten viele Menschen auf Hilfe. Sie haben Angst vor der Abschiebung nach Afghanistan. Dort sind die Taliban an der Macht. Die Menschen haben dort große Angst um ihr Leben. Das Urteil hilft nun vielleicht auch 400 anderen Menschen.