In Österreich gibt es viele Rechts-Fälle wegen eines Party-Hits. Es geht um das Lied L’amour toujours. Menschen haben rassistische Texte dazu gesungen. Das Justiz-Ministerium berichtet von 26 Verfahren.
Die meisten Fälle gab es in Innsbruck und Graz. Dort gab es jeweils 5 Fälle. Auch in Wien und Salzburg gab es Ermittlungen. Oft wurden die Verfahren aber eingestellt. Nur wenige Menschen bekamen eine Strafe.
Justiz-Ministerin Anna Sporrer erklärt die Rechts-Lage. Das Singen von rassistischen Parolen kann verboten sein. Es ist oft Ver-Hetzung oder Wieder-Betätigung. Dafür müssen aber oft weitere Dinge passieren. Zum Beispiel das Zeigen vom Hitler-Gruß.
Das Problem wurde im Jahr 2024 bekannt. Ein Video von der Insel Sylt zeigte feiernde Menschen. Sie sangen: Deutschland den Deutschen, Ausländer raus. Seitdem gab es ähnliche Vorfälle in ganz Österreich.