In Österreich gibt es Unter-Suchungs-Ausschüsse. Dort prüft das Parlament wichtige Themen. Bisher durften nur Fach-Leute von Medien-Firmen zuhören. Das sind zum Beispiel Zeitungs-Reporter. Eine Gruppe für Daten-Schutz wollte das ändern. Die Gruppe heißt epicenter.works.
Der Verfassungs-Gerichts-Hof hat nun entschieden. Die alte Regel ist falsch. Sie verletzt den Gleichheits-Grundsatz. Auch andere Personen dürfen berichten. Diese Personen müssen aber Fach-Wissen haben. Sie müssen sich an Regeln für Journalisten halten. Man nennt sie auch öffentliche Wach-Hunde.
Die neue Regel gilt ab dem 1. Januar 2028. Für die aktuellen Ausschüsse ändert sich nichts. Ton-Aufnahmen und Bild-Aufnahmen bleiben verboten. Das schützt die Rechte der Befragten. Im Herbst werden wichtige Politiker befragt. Dazu gehören Karl Nehammer und Wolfgang Sobotka.