In Brüssel haben sich Vertreter des Europaparlaments und der 27 EU-Mitgliedstaaten auf eine Neuregelung für die Benennung von Fleischersatzprodukten verständigt. Demnach dürfen vegetarische und vegane Lebensmittel auch weiterhin unter geläufigen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“, „Soja-Würstchen“ oder „Seitan-Schnitzel“ vermarktet werden. Ein ursprünglich vom Parlament gefordertes weitreichendes Verbot dieser Begriffe ist damit vorerst vom Tisch.
Der erzielte Kompromiss sieht jedoch Einschränkungen für Begriffe vor, die einen direkten Bezug zu Tieren, Tierarten oder spezifischen Fleischstücken aufweisen. Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“, „Tofu-Rippchen“ oder „Rinderhüfte aus Seitan“ sollen künftig untersagt werden. Ziel dieser Regelung sei es, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und eine Verwechslungsgefahr mit echten Fleischprodukten zu minimieren. Zudem solle die Arbeit der Landwirte durch den Schutz spezifischer Fleischbegriffe gewürdigt werden.
Die Einigung erfolgte im Rahmen von Verhandlungen über ein Gesetzespaket zur Stärkung der Position von Landwirten in der Lebensmittelkette. Während Verbraucherschützer und Teile der Lebensmittelindustrie die Beibehaltung der gängigen Namen begrüßten, übten Branchenvertreter Kritik an den Verboten für spezifischere Namen. Sie warnen vor hohen Kosten für die Umgestaltung von Verpackungen und Marketingmaterialien. Die getroffene Vereinbarung gilt voraussichtlich bis Ende 2027, wenn im Zuge einer Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik eine erneute Überprüfung der Regeln ansteht.