In Brüssel haben sich Vertreter des Europaparlaments und der 27 EU-Mitgliedstaaten auf eine neue Regelung für die Benennung von Fleischersatzprodukten geeinigt. Das bedeutet, dass vegetarische und vegane Lebensmittel weiterhin gebräuchliche Namen wie „Veggie-Burger“, „Soja-Würstchen“ oder „Seitan-Schnitzel“ tragen dürfen. Ein ursprünglich vom Parlament geforderte, weitreichende Verbot dieser Namen ist damit vorerst nicht umgesetzt worden.
Der gefundene Kompromiss sieht allerdings Einschränkungen für Begriffe vor, die einen direkten Bezug zu Tieren, Tierarten oder bestimmten Fleischstücken haben. Zukünftig sollen Bezeichnungen wie „Veggie-Hähnchen“, „Tofu-Rippchen“ oder „Rinderhüfte aus Seitan“ verboten werden. Das Ziel dieser Regelung ist es, für Verbraucher mehr Klarheit zu schaffen und die Gefahr einer Verwechslung mit echten Fleischprodukten zu verringern. Zusätzlich soll die Arbeit der Landwirte durch den Schutz spezifischer Fleischbegriffe gewürdigt werden.
Diese Einigung wurde im Rahmen von Verhandlungen über ein Gesetzespaket erzielt, das die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette stärken soll. Während Verbraucherschützer und Teile der Lebensmittelindustrie die Beibehaltung der bekannten Namen begrüßten, äußerten Vertreter der Branche Kritik an den Verboten für sehr spezifische Namen. Sie befürchten hohe Kosten für die Änderung von Verpackungen und Werbematerialien. Die getroffene Vereinbarung soll voraussichtlich bis Ende 2027 gelten. Bis dahin ist im Zuge einer Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik eine erneute Überprüfung der Regeln geplant.