In 'Brüssel' haben sich Vertreter des Europaparlaments und der 27 EU-Mitgliedstaaten auf eine neue Regelung für die Benennung von Fleischersatzprodukten geeinigt. Das bedeutet: Vegetarische und vegane Lebensmittel dürfen weiterhin unter bekannten Namen wie 'Veggie-Burger', 'Soja-Würstchen' oder 'Seitan-Schnitzel' verkauft werden. Ein ursprünglicher Vorschlag des Parlaments, der diese Begriffe weitgehend verboten hätte, ist damit vorerst vom Tisch.
Der gefundene Kompromiss schränkt jedoch die Verwendung von Namen ein, die einen direkten Bezug zu Tieren, Tierarten oder bestimmten Fleischstücken haben. Namen wie 'Veggie-Hühnchen', 'Tofu-Rippchen' oder 'Rinderhüfte aus Seitan' sollen zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Das Ziel dieser Regelung ist es, für Verbraucher klarer zu sein und Verwechslungen mit echten Fleischprodukten zu vermeiden. Außerdem soll die Arbeit der Landwirte geschützt werden, indem deren spezifische Fleischbegriffe erhalten bleiben.
Die Einigung wurde im Rahmen von 'Verhandlungen' über ein Gesetzespaket erzielt, das die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette stärken soll. Während Verbraucherschützer und Teile der Lebensmittelindustrie die Beibehaltung der üblichen Namen begrüßten, äußerten einige Branchenvertreter Kritik an den Verboten für genauere Namen. Sie befürchten hohe Kosten für die Änderung von Verpackungen und Werbematerialien. Diese Vereinbarung gilt voraussichtlich bis Ende 2027, wenn im Zuge einer Reform der 'Gemeinsamen Agrarpolitik' eine erneute Überprüfung der Regeln geplant ist.