In einer namentlichen Abstimmung hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag die Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung verabschiedet. Das Gesetz, das ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten soll, markiert eine signifikante Kehrtwende in der deutschen Sozialpolitik. Die Bundesregierung reagiert damit auf die angespannte Haushaltslage und das Ziel, Erwerbsfähige schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Kernpunkte der Reform sind verschärfte Mitwirkungspflichten und ein ausgeweitetes Sanktionssystem. Bei Ablehnung zumutbarer Arbeitsangebote oder Qualifizierungsmaßnahmen drohen künftig sofortige Kürzungen der Regelleistung um 30 Prozent für drei Monate. Besonders einschneidend sind die Regelungen bei Meldeversäumnissen: Ab dem dritten versäumten Termin im Jobcenter kann ein kompletter Leistungsentzug erfolgen, der im Folgemonat auch die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffen kann. Die Jobcenter erhalten zudem die Befugnis, bei wiederholter Abwesenheit amtsärztliche Atteste einzufordern.
Die Koalition aus Union und SPD verteidigte die Neuregelung als notwendige Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung. Während die Union das Ende des Bürgergelds als Einlösung eines zentralen Versprechens feierte, betonten Vertreter der SPD, dass Schutzmechanismen für Familien mit Kindern und Härtefallregelungen auf angespannten Wohnmärkten erhalten blieben. Kritik kam von den Linken und den Grünen, die vor sozialem Abstieg und einer Stigmatisierung der Betroffenen warnten. Die Neuregelung sieht zudem vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie nach dem 1. April 2025 eingereist sind.