Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag durch eine namentliche Abstimmung die Umwandlung des bisherigen Bürgergeldes in eine neue Form der Grundsicherung beschlossen. Dieses neue Gesetz soll ab dem 1. Juli 2026 schrittweise eingeführt werden. Es stellt eine deutliche Veränderung in der deutschen Sozialpolitik dar. Die Regierung reagiert damit auf die schwierige Haushaltslage und das Ziel, Menschen, die arbeiten können, schneller wieder in Arbeit zu bringen.
Die wichtigsten Änderungen sind strengere Pflichten zur Mitarbeit und ein verschärftes System von Strafen. Wer zumutbare Arbeitsangebote oder Schulungen ablehnt, muss künftig sofort mit einer Kürzung der Grundleistung um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Besonders hart sind die neuen Regeln bei Terminen im Jobcenter, die nicht wahrgenommen werden: Nach dem dritten versäumten Termin kann es zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen kommen. Dies kann im nächsten Monat auch die Kosten für Miete und Heizen betreffen. Die Jobcenter bekommen außerdem das Recht, bei wiederholtem Fehlen ärztliche Atteste zu verlangen.
Die Regierungskoalition aus Union und SPD sieht die Neuregelung als notwendigen Ausgleich zwischen Unterstützung und Eigenverantwortung. Während die Union das Ende des Bürgergeldes als Erfüllung eines wichtigen Wahlversprechens feierte, betonten Vertreter der SPD, dass wichtige Schutzmechanismen für Familien mit Kindern und Ausnahmen in Härtefällen auf dem angespannten Wohnungsmarkt bestehen bleiben. Ablehnung kam von den Linken und den Grünen. Diese warnten davor, dass Menschen in Armut absteigen und die Betroffenen stigmatisiert würden. Außerdem sieht die Neuregelung vor, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.