Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in einer namentlichen Abstimmung die Umwandlung des Bürgergelds in eine neue Grundsicherung beschlossen. Dieses Gesetz soll ab dem 1. Juli 2026 schrittweise gelten. Es stellt eine große Veränderung in der deutschen Sozialpolitik dar. Die Bundesregierung reagiert damit auf die schwierige Haushaltslage und das Ziel, Menschen, die arbeiten können, schneller in Arbeit zu bringen.
Die wichtigsten Änderungen sind: Strengere Regeln für die Mitarbeit und ein erweitertes System von Strafen (Sanktionen). Wer zumutbare Arbeitsangebote oder Weiterbildungen ablehnt, muss damit rechnen, dass die Leistung sofort um 30 Prozent für drei Monate gekürzt wird. Besonders hart sind die Regeln bei versäumten Terminen im Jobcenter: Nach dem dritten Fehltermin kann die gesamte Leistung gestrichen werden. Dies kann im nächsten Monat auch die Kosten für Wohnung und Heizung betreffen. Wenn jemand wiederholt Termine versäumt, dürfen die Jobcenter ärztliche Atteste verlangen.
Die Regierungskoalition aus Union und SPD verteidigte die Änderung als nötige Balance zwischen Hilfe und Eigenverantwortung. Die Union sah im Ende des Bürgergelds die Erfüllung eines wichtigen Versprechens. Vertreter der SPD betonten, dass Schutzmaßnahmen für Familien mit Kindern und Härtefallregelungen auf dem angespannten Wohnungsmarkt bestehen bleiben. Die Linken und die Grünen kritisierten die Entscheidung scharf. Sie warnten vor sozialem Abstieg und einer Stigmatisierung der Betroffenen. Außerdem sieht die neue Regelung vor, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.