In Brüssel wurde am Donnerstag ein bedeutender Kompromiss im sogenannten Namensstreit um vegetarische Lebensmittel erzielt. Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich darauf, dass gängige Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“, „vegetarische Bratwurst“ oder „Tofu-Schnitzel“ auch in Zukunft zulässig sein werden. Ein ursprünglich vom Agrarausschuss des EU-Parlaments gefordertes umfassendes Verbot dieser Begriffe ist damit vom Tisch.
Allerdings sieht die Einigung eine Verschärfung bei Produkten vor, die direkt auf Tierarten oder spezifische Fleischteilstücke, sogenannte „Cuts“, Bezug nehmen. So dürften Bezeichnungen wie „veganer Speck“, „Tofu-Rippchen“, „Veggie-Hühnchen“ oder „Rinder-Art“ künftig nicht mehr verwendet werden. Diese Regelung folgt weitgehend einem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, der darauf abzielt, Verwechslungen mit tatsächlichen Fleischprodukten zu vermeiden und den Schutz von Bezeichnungen mit Tierbezug zu stärken.
Befürworter strengerer Regeln, darunter die federführende französische Abgeordnete Céline Imart, argumentierten, dass klare Bezeichnungen notwendig seien, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen und die traditionelle Landwirtschaft zu schützen. Kritiker, unter anderem aus Deutschland, hatten vor unnötiger Bürokratie und hohen Umstellungskosten für die Lebensmittelindustrie gewarnt. Der nun gefundene Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament sowie von den EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor er in Kraft treten kann.