Der Europäische Gerichts-Hof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil gesprochen. Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Angestellten nicht einfach kündigen. Das gilt, wenn die Mitarbeiter aus der Kirche austreten. Der Austritt allein reicht als Grund nicht aus.
Geklagt hatte eine Sozial-Pädagogin aus Hessen. Sie arbeitete bei der Caritas in einer Beratung für Schwangere. Im Jahr 2013 trat sie aus der katholischen Kirche aus. Sie wollte keine Kirchen-Steuer mehr zahlen. Ihr Arbeit-Geber kündigte ihr deshalb im Jahr 2019.
Die Richter in Luxemburg sagen nun: Das ist oft Diskriminierung. In dem Team arbeiteten auch Menschen aus anderen Kirchen. Die Mitgliedschaft war für die Arbeit also nicht zwingend nötig. Deshalb durfte die Kirche der Frau nicht wegen ihres Austritts kündigen. Das deutsche Bundes-Arbeits-Gericht muss nun den Fall endgültig entscheiden.